Sicherheitsbestimmungen –
für den SWISS MEGA PARK und aller dazu gehörenden
Sport- und Freizeitanlagen

Jeder Besucher des SWISS MEGA PARK erkennt mit der Nutzung der Anlagen die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen an.

1. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist die Benutzung der gesamten Anlage untersagt.

2. Es gilt auf der gesamten Anlage (indoor und outdoor) ein Rauchverbot.

3. Das Mitbringen und der Aufenthalt von Tieren ist auf der gesamten Anlage verboten.

4. Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Benutzer verpflichten sich bei persönlichen gesundheitlichen Risiken von der Nutzung der Anlage oder Teilen davon Abstand zu nehmen.

5. Die Nutzung der Sport- und Freizeitanlage darf nur im Rahmen der eigenen körperlichen Fähigkeiten und des eigenen Könnens genutzt werden.

6. Jeder Nutzer hat darauf zu achten, dass er nicht nur sich selbst, sondern auch keine Drittpersonen gefährdet.

7. Festgestellte Mängel oder Fehler an einer Anlage sowie andere Personen gefährdende Benutzer und Benutzerinnen sind unverzüglich dem Personal des Swiss Mega Park zu melden.

8. Den Anweisungen des Anlagepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Anlagepersonal ist dazu berechtigt, zuwiderhandelnde Personen der Anlage zu verweisen, oder von der Anlage auszuschliessen, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittgelds besteht.

9. Bei Beschädigungen einer Anlage durch unsachgemässe Handhabung wird die Reparatur dem Verursacher in Rechnung gestellt.

10. Bei wiederholten Verstössen gegen die Sicherheitsbestimmungen bzw. Anordnungen des Anlagepersonals kann gegen den Benutzer ein Hausverbot ausgesprochen werden.

11. Auf den Trampolinen müssen rutschfeste Socken oder Gymnastikschlappen getragen werden.

Haftungsausschluss:

Die Benutzung aller Anlagen des Swiss Mega Parks und des gesamten Sport- und Freizeitcenters (Kletterpark, Spielstrukturen in und outdoor, Laserspiele, Trampolinanlagen, Fussball, Padel, Squash, Badminton, Minigolf, div. Kampfsportarten und alle weiteren angebotenen Sportarten ) erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko.

Für Minderjährige tragen ihre Erziehungsberechtigten die alleinige und volle Verantwortung. Auch sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder nur solche Anlagen benutzen, deren Benutzung sie beherrschen und sich selber und andere nicht in Gefahr bringen.

Die Benutzer und deren Erziehungsberechtigte sind sich bewusst, dass bei unsachgemässer Benutzung, unglücklichen Umständen oder bei einem technischen Schadenö schwere gesundheitliche Schäden selbst bis hin zu einem Todesfall eintreten können, und nehmen dieses Risiko mit der Benutzung unserer Anlagen eigenverantwortlich in Kauf.
Der Eigentümer und Betreiber der Anlagen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in irgendeinem Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden), welche sich im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen ergeben, sowie für den Verlust von Gegenständen, Geld, oder anderen Wertsachen.
Haftung für Hilfspersonen und ausservertragliche Haftung werden überdies ausgeschlossen.

Frenkendorf, Januar 2016
Swiss Mega Park – Direktion